Teilnahmebedingungen für Kurse und Seminare

1. Die Kursgebühr ist in voller Höhe bis 14 Tage vor Kursbeginn zu zahlen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, ob und wann und unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse der Krankenkasse gewährt werden. Die Beantragung derartiger Zuschüsse ist allein Sache des Kursteilnehmers.

2. Bei Kursen, die die Krankenkasse bezuschusst, wird bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

3. Rücktrittsmöglichkeit des Teilnehmers: Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn wird die bereits bezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurückerstattet. Tritt der Teilnehmer später von seinem Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gemäß §615 BGB in vollem Umfang fällig. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

4. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs abzusagen. Die Kursgebühr wird erstattet. Findet ein einzelner Termin wegen Krankheit des Kursleiters, schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen vom Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen gemäß §616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt.

5. Der Teilnehmer ist spätestens zu Beginn des Kurses verpflichtet, dem Trainer alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen.

6. Über die medizinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz der Gesundheitsbeeinträchtigungen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die aus einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruhen, soweit der Veranstalter aufgrund des allgemeinen Erscheinungsbildes des Teilnehmers die Körper- und Gesundheitsgefahren nicht selbstständig erkennen kann.

7. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Von diesem Rechtsausschluss ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Ich bin mit der Speicherung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Organisation/Verwaltung und Information, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden. Ich habe jederzeit das Recht, vom Veranstalter Auskunft über meine gespeicherten Daten zu erhalten.